Werden Kosten zur Kinderbetreuung an nahe Angehörige bezahlt, können diese zu 2/3 der Kosten höchstens € 4.000 pro Kind als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Einnahmen bei der nahen Angehörigen sind steuerfrei wenn sie pro Kind und Monat nicht mehr als € 300 ( ab 2023 € 400) bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche betragen. Die Betreuung muss als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden.