Vorauszahlungstermine

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer: 
10.03.    10.06.    10.09.    10.12.

Gewerbesteuer und Grundsteuer:
15.02.    15.05.    15.08.    15.11.

Fällt die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist der nächste Werktag maßgebend.

 

Steuervoranmeldungstermine
(ohne Fristverlängerung)

Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer:

für Monatszahler jeweils am 10. des Folgemonats
für Vierteljahreszahler am     10.01.    10.04.    10.07.    10.10
für Jahreszahler jeweils am 10. Januar

Fällt die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist der nächste Werktag maßgebend.