Vorauszahlungstermine
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer:
10.03. 10.06. 10.09. 10.12.
Gewerbesteuer und Grundsteuer:
15.02. 15.05. 15.08. 15.11.
Fällt die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist der nächste Werktag maßgebend.
Steuervoranmeldungstermine
(ohne Fristverlängerung)
Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer:
für Monatszahler jeweils am 10. des Folgemonats
für Vierteljahreszahler am 10.01. 10.04. 10.07. 10.10
für Jahreszahler jeweils am 10. Januar
Fällt die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist der nächste Werktag maßgebend.