Durch die Steuerbefreiung von PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ergeben sich neue Möglichkeiten der steuerlichen Ermäßigung für Heizungsanlagen. Dazu gehören u.a. PV-Anlagen, BHK und Wärmepumpen. Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung als Handwerkerleistungen bis 20% von € 6.000 aus den Lohnkosten oder als energetische Maßnahmen bis 20% von € 200.000 für alle Kosten, verteilt auf 3 Jahre. Bei Neuanlagen dürfte die Auswirkung bei den energetischen Maßnahmen günstiger sein. Voraussetzung ist, die Wohnung muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, es dürfen keine öffentlichen Förderungen in Anspruch genommen werden und das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Eine Bescheinigung eines Fachunternehmens ist ebenfalls erforderlich, dass es sich um begünstigte Maßnahmen handelt.